Yahoo Richtlinien zu Pixeln und benutzerdefinierten Zielgruppen

Diese Richtlinien von Yahoo (nachfolgend als „Yahoo“, „wir“, „uns“ oder „unsere“ bezeichnet) zu Pixeln und benutzerdefinierten Zielgruppen gelten in folgenden Fällen:

  1. bei der Verwendung eines Yahoo Pixels oder anderen Codes (nachfolgend zusammenfassend als „Yahoo Code“ bezeichnet) durch einen Werbekunden auf eigenen Websites oder in mobilen Apps des Werbekunden zur Aktivierung von Analyse-, Optimierungs-, Retargeting- und anderen Tools, die in seinem Yahoo Advertising-Account verfügbar sind; und
  2. die Bereitstellung der Daten eines Werbetreibenden (beispielsweise IDs mobiler Werbung, gehashte E-Mail-Adressen) durch einen Werbekunden für die Erstellung von benutzerdefinierten Zielgruppen zur Kampagnenoptimierung, zur Verwendung mit dem Tool „Yahoo Audience Insights“ oder zu anderen Zwecken im Zusammenhang mit seinen Werbekampagnen („Zielgruppendaten“).
  1. VERWENDUNG. Wenn ein Werbekunde Yahoo Code verwendet oder uns Zielgruppendaten bereitstellt, muss er Folgendes beachten:
    1. Auf seinen Websites und in seinen Apps pflegt der Werbekunde eine Datenschutzerklärung, an die er sich hält und die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: (i) Die Datenschutzerklärung steht als deutlich erkennbarer Link auf den Hauptseiten seiner Websites und Apps sowie jeder anderen Webseite oder App zur Verfügung, auf bzw. in der der Yahoo Code genutzt werden könnte. (ii) In der Datenschutzerklärung werden deutlich sichtbar der geltende nachstehende Hinweis und der entsprechende Link zum Abmelden angezeigt.
    2. Bezug der notwendigen Rechte und Genehmigungen zur Nutzung der Daten, die durch den Code von Yahoo gesammelt werden („Codedaten“) (wenn zutreffend);
    3. Der Werbekunde hält alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Abkommen, Verträge, Anordnungen, Vorgaben und Yahoo Richtlinien bezüglich seiner Nutzung des Yahoo Codes und seiner Erfassung der Zielgruppendaten (soweit zutreffend) ein.
    4. Der Werbekunde stellt keine interessenbasierte Werbung bereit, die von örtlichen Behörden oder durch Verhaltensregeln zur Selbstkontrolle verbotene Kategorien beinhaltet (z. B. Gesundheitszustände und sexuelle Orientierung). Dazu gehört auch die auf solchen sensiblen Daten basierende Erstellung oder Nutzung von benutzerdefinierten Zielgruppen ohne die erforderlichen Genehmigungen.
    5. Der Werbekunde hält alle geltenden Anforderungen der Bedingungen für Entwickler für das zugrunde liegende Betriebssystem des Mobilgeräts ein (beispielsweise Lizenzvertrag des iOS Entwicklerprogramms oder Richtlinien des Entwicklerprogramms von Google Play); und.
    6. Keine direkte oder indirekte Übertragung personenbezogener Daten bezüglich Besuchern seiner Websites oder Apps an Yahoo oder ein verbundenes Unternehmen von Yahoo.
    7. Ausschließlich in Verbindung mit Zielgruppendaten schließt der Werbekunde keine Daten von Benutzern ein, die einer Verwendung ihrer Daten durch den Werbekunden widersprochen haben. Wenn ein Benutzer der Verwendung seiner Daten widerspricht, nachdem der Werbekunde seine Daten zu Zielgruppendaten hinzugefügt hat, löscht der Werbekunde außerdem sämtliche Daten des Benutzers aus den benutzerdefinierten Zielgruppensegmenten.
  2. HINWEIS UND ABMELDEMÖGLICHKEIT.
    1. USA/AUSSERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION. Wenn ein Werbekunde den Yahoo Code und/oder die Zielgruppendaten in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an einem sonstigen Ort außerhalb der Europäischen Union verwendet, muss er Folgendes beachten:
      1. Der Werbekunde muss sich vergewissern, dass seine Nutzung des Yahoo Codes und/oder der Zielgruppendaten gemäß den Richtlinien und Verhaltenskodizes der Network Advertising Initiative erfolgt (diese können von Zeit zu Zeit von der NAI geändert werden), wenn der Yahoo Code/die Zielgruppendaten innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika verwendet wird/werden, oder gemäß den Grundsätzen und Richtlinien der entsprechenden Selbstregulierungseinrichtungen in Gebieten außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, die mit denen der NAI vergleichbar sind, z. B. die Richtlinien der Digital Advertising Alliance of Canada, der Australian Digital Advertising Alliance und dem Interactive Advertising Bureau of New Zealand, oder anderen Standards, die wir in der Folgezeit möglicherweise festlegen.
      2. Der Werbekunde muss innerhalb der Datenschutzerklärung auf seinen Websites oder in seinen Apps deutlich sichtbar einen Hinweis platzieren, der die folgenden Angaben in unmittelbarer Reihenfolge enthält: (a) in Bezug auf den Yahoo Code – (1) eine Erklärung, dass auf seinen Websites oder in seinen Apps Ein-Pixel-Bilder von Drittanbietern, Cookies oder ähnliche Technologien verwendet werden, um Besuchern dieser und anderer Websites und Apps Werbung für Waren und Dienstleistungen von Interesse bereitzustellen, und (2) eine Erklärung, die seine Verwendung der Code-Daten erläutert (es wird dringend empfohlen, dass der Werbekunde dabei Yahoo und die Beteiligung von Yahoo erwähnt), (b) in Bezug auf Zielgruppendaten – eine Erklärung, die seine Verwendung der Zielgruppendaten beschreibt, und (c) in Bezug auf den Yahoo Code und/oder die Zielgruppendaten – eine Erklärung, die beschreibt, wie Besucher mehr über die angebotenen Möglichkeiten in Verbindung mit der Verwendung des Yahoo Codes und/oder der Zielgruppendaten (soweit zutreffend) erfahren können, einschließlich eines aktiven Links zu einer der folgenden URLs: http://www.networkadvertising.org/managing/opt_out.asp 
        oder http://www.aboutads.info/choices/ (oder des entsprechenden Links für das jeweilige Land auf legal.yahoo.com/xw/en/yahoo/privacy/optout/, wenn Sie den Yahoo Code und/oder die Zielgruppendaten außerhalb der Vereinigten Staaten verwenden). Wenn das Land, in dem der Yahoo Code und/oder die Zielgruppendaten verwendet werden, nicht in der oben aufgeführten Liste genannt wird, muss der Werbekunde einen aktiven Link zu www.legal.yahoo.com//ie/de/yahoo/privacy/controls/index.html verwenden.
    2. EUROPÄISCHE UNION. Wenn der Werbekunde den Yahoo Code und/oder die Zielgruppendaten in der Europäischen Union verwenden möchte oder wenn seine Websites und Apps für Benutzer innerhalb der Europäischen Union bestimmt sind, muss er Folgendes beachten:
      1. Der Werbekunde muss vor der Nutzung des Yahoo Codes einen Vertrag mit Verizon Media! EMEA Limited im Hinblick auf seine Nutzung des Yahoo Codes abschließen.
      2. Der Werbekunde muss sich vergewissern, dass er den Yahoo Code und/oder die Zielgruppendaten gemäß den europäischen Grundsätzen der European Digital Advertising Alliance verwendet (diese können von Zeit zu Zeit von der EDAA geändert werden) oder gemäß anderen Standards, die wir in der Folgezeit möglicherweise festlegen.
      3. Der Werbekunde muss innerhalb der Datenschutzerklärung auf seinen Websites oder in seinen Apps deutlich sichtbar einen Hinweis platzieren, der die folgenden Angaben in unmittelbarer Reihenfolge enthält: (a) in Bezug auf den Yahoo Code eine Erklärung, dass auf seiner Website oder in seiner App Ein-Pixel-Bilder von Drittanbietern und Cookies verwendet werden, um Besuchern dieser und anderer Websites und Apps Werbung für Waren und Dienstleistungen von Interesse bereitzustellen; (b) eine Erklärung, die seine Verwendung der Code-Daten erläutert (der Werbekunde muss dabei Yahoo und die Beteiligung von Yahoo erwähnen), um alle erforderlichen Rechte zur Verwendung der Code-Daten, wie unter Abschnitt 1.B. beschrieben, und/oder Zielgruppendaten einzuholen; und (c) eine Erklärung, die beschreibt, wie Besucher mehr über die angebotenen Möglichkeiten in Verbindung mit seiner Verwendung des Yahoo Codes und/oder der Zielgruppendaten erfahren können, einschließlich eines aktiven Links zu http://www.youronlinechoice.
      4. Der Werbekunde muss alle erforderlichen Rechte, Verzichtserklärungen und Berechtigungen von Benutzern seiner eigenen Websites oder mobilen Apps im Zusammenhang mit seiner Verwendung der Code-Daten und der Zielgruppendaten einholen.
  3. EINSCHRÄNKUNGEN.
    1. CODE-DATEN. Yahoo gibt ungesammelte Code-Daten nicht an andere Werbekunden weiter und nutzt diese ohne die Zustimmung des Werbekunden auch nicht zugunsten eines bestimmten anderen Werbekunden. Yahoo kann Code-Daten gesammelt oder anonymisiert verwenden für (i) interne betriebliche Zwecke (wie z. B. Erkennung, Verhinderung und Melden von Missbrauch) und (ii) zur Verbesserung seiner Dienste und Angebote.
    2. ZIELGRUPPENDATEN. Wir verwenden keine Zielgruppendaten oder individuelle Zielgruppensegmente von Werbekunden, außer auf Veranlassung des Werbekunden. Wir geben keine Zielgruppendaten oder individuelle Zielgruppensegmente von Werbekunden an andere Werbekunden weiter.

Letzte Aktualisierung: Dezember 2018